AZ-FIGHTBACK · ZVR 1661709827 · Gegründet Mai 2026

Für Familien.
Die kämpfen.

Krebskranke Kinder brauchen ihre Eltern täglich an ihrer Seite. Wir sorgen dafür, dass finanzielle Hürden das nicht verhindern.

100%
der Einnahmen
direkt an Familien
Gewinnaus-
schüttung
1×
Transparenz-
bericht jährlich

Unsere Mission

AZ-FIGHTBACK unterstützt Familien krebskranker Kinder mit direkter, unbürokratischer finanzieller Hilfe — dort, wo sie am dringendsten gebraucht wird.

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Finanzielle Soforthilfe

Übernahme von Kosten für Verdienstentgang, Unterkunft in Kliniknähe und tägliche Lebenshaltungskosten während der Behandlungszeit.

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Psychosoziale Begleitung

Förderung der Begleitung von erkrankten Kindern, Geschwisterkindern und Elternteilen durch ausgebildete Fachkräfte.

📢

Bewusstseinsbildung

Aufklärung über Kinderkrebs in der Öffentlichkeit — durch Social Media, Vorträge und Bildungsarbeit in Schulen.

🏥

Vernetzung

Aufbau eines Netzwerks mit medizinischen Einrichtungen, Kinderkliniken und Forschungseinrichtungen in Österreich.

🔬

Forschungsförderung

Langfristige Unterstützung wissenschaftlicher Forschung zur Kinderonkologie als strategisches Ziel des Vereins.

🤝

Weiterleitungsprinzip

Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen im Bereich Kinderonkologie und Krebshilfe durch Mittelweiterleitung.

Kämpfen. Überleben. Zurückgeben.

2023. Diagnose: Zungengrundkarzinom. Überlebenswahrscheinlichkeit zu Beginn rund 10 Prozent. AZ‑FIGHTBACK ist kein Projekt geworden — es ist eine Konsequenz.

Was folgte: 6 Operationen, 6 Runden Chemotherapie, 33 Bestrahlungen. Über 25 kg verloren. Zeitweise im Rollstuhl. Der Weg zurück war kein Wunder — er war Sport, Ernährung und die Entscheidung, jeden Tag noch einmal aufzustehen.

Ich habe das als Erwachsener bewältigt. Aber ein Kind kann das nicht — und kein Elternteil sollte aus finanziellen Gründen gezwungen sein, sein krankes Kind alleine zu lassen, weil die Miete bezahlt werden muss.

Meine Mutter hat 13 Jahre als Kinderkrankenschwester auf der Kinderonkologie gearbeitet. Ich kenne diese Realität durch sie — den Schlaf im Wartezimmer, die Teilzeit, die das Konto leert, die unmögliche Wahl zwischen Beruf und Kind am Bett.

AZ‑FIGHTBACK gibt diesen Familien, was kein Kind alleine schaffen sollte: jemanden, der da ist.

6
Operationen
6
Chemo-Runden
33
Bestrahlungen
13 J.
Meine Mutter
Kinderkranken-
schwester auf der
Kinderonkologie
Alexander Zabel
Alexander Zabel
Obmann & Gründer

Direkte Hilfe. Ohne Umwege.

Keine langen Anträge, keine Wartelisten. Familien wenden sich an uns — wir helfen schnell und direkt.

01

Kontakt

Familie nimmt Kontakt auf — telefonisch, per E-Mail oder über das Netzwerk der Klinik.

02

Bedarfsanalyse

Persönliches Gespräch zur Einschätzung der Situation und des konkreten Bedarfs.

03

Unterstützung

Direkte finanzielle Hilfe für Unterkunft, Verdienstentgang und tägliche Kosten.

04

Transparenz

Jede Ausgabe wird im Jahresbericht centgenau dokumentiert und öffentlich gemacht.

Transparenz

Jeder Euro wird öffentlich dokumentiert. Das ist kein Versprechen — es ist in unseren Statuten verankert.

📋 Jahresbericht

Jährlich veröffentlichen wir einen Transparenzbericht mit allen Einnahmen und Ausgaben — centgenau und öffentlich einsehbar.

🔍 Rechnungsprüfung

Zwei unabhängige Rechnungsprüfer kontrollieren die Finanzgebarung des Vereins jährlich und berichten der Generalversammlung.

⚖️ Gemeinnützigkeit

AZ-FIGHTBACK verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß §§ 34 ff. BAO. Keine Gewinnausschüttung. Angemessene Aufwandsentschädigungen für Organmitglieder sind laut Statuten § 3 ausdrücklich zulässig.

Social Media

Wir dokumentieren den Aufbau des Vereins, unsere Arbeit und Alexanders Weg — authentisch und direkt.

Vereinsstatuten

AZ-FIGHTBACK – Verein für krebskranke Kinder und ihre Familien · Sitz: Gallspach · ZVR 1661709827 · Gegründet 20.05.2026

§ 1

Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

+

(1) Der Verein führt den Namen «AZ-FIGHTBACK – Verein für krebskranke Kinder und ihre Familien».

(2) Er hat seinen Sitz in Gallspach, Österreich, und erstreckt seine Tätigkeit auf Österreich, den deutschsprachigen Raum und international.

(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist geplant.

§ 2

Zweck

+

Der Verein ist gemeinnützig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff. BAO. Der Verein bezweckt:

  1. die direkte finanzielle Unterstützung von Familien krebskranker Kinder (z. B. Fahrtkosten, Pflegekosten, Mietausfälle, Lebenshaltungskosten während der Behandlungszeit);
  2. die Förderung der psychosozialen Begleitung von erkrankten Kindern, Geschwisterkindern und Elternteilen;
  3. die Bewusstseinsbildung und Aufklärung über Kinderkrebs in der Öffentlichkeit (Bildungsarbeit, Schulprogramme, Social Media, Vorträge);
  4. die Vernetzung mit medizinischen Einrichtungen, Kinderkliniken und Forschungseinrichtungen;
  5. die Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen in den Bereichen Kinderonkologie, Krebshilfe allgemein sowie Kinder- und Familienhilfe durch Weiterleitung von Mitteln an begünstigte Körperschaften im Sinne der §§ 34 ff. BAO;
  6. langfristig die Förderung wissenschaftlicher Forschung zur Kinderonkologie.
§ 3

Mittel und Mittelverwendung

+

(1) Der Vereinszweck soll durch Spenden, Schenkungen und Legate, Einnahmen aus Tätigkeiten im Namen des Vereins, Fundraising-Veranstaltungen, Subventionen und freiwillige Zuwendungen von Organmitgliedern erreicht werden.

(2) Einnahmen aus Tätigkeiten, die ausdrücklich im Namen des Vereins erfolgen, fließen vollständig in den Verein. Alle Vereinsausgaben werden im jährlichen Transparenzbericht öffentlich und auf den Cent genau ausgewiesen.

(3) Die eigene Erwerbstätigkeit der Organmitglieder außerhalb ihrer Vereinsfunktion bleibt von diesen Statuten unberührt. Eine Verpflichtung zur Abführung persönlicher Einkünfte besteht nicht.

(4) Eine Gewinnausschüttung an Mitglieder findet nicht statt. Kein Mitglied darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Ausgaben begünstigt werden.

§ 4–5

Mitgliedschaft · Rechte und Pflichten

+

(1) Die Mitglieder gliedern sich in ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.

(2) Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell ohne Stimmrecht in der Generalversammlung. Ehrenmitglieder werden wegen besonderer Verdienste ernannt.

(3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

(4) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt, Ausschluss durch den Vorstand oder Auflösung des Vereins.

(5) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und die Vereinsstatuten zu beachten.

§ 6–8

Generalversammlung

+

Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf Beschluss des Vorstands oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder binnen vier Wochen statt.

Alle Mitglieder sind mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail einzuladen. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Beschlüsse über Statutenänderungen oder die Auflösung des Vereins bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln.

§ 9–11

Vorstand

+

Der Vorstand besteht aus Obmann/Obfrau, Stellvertreter/in, Schriftführer/in sowie Kassier/in. Die Funktionsdauer beträgt vier Jahre.

Obmann: Alexander Zabel (Funktionsperiode 13.05.2026 – 12.05.2030)

Kassier: Ajla Mujagic (Funktionsperiode 13.05.2026 – 12.05.2030)

Der/die Obmann/Obfrau vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen bedürfen der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des Schriftführers/der Schriftführerin.

§ 14

Auflösung des Vereins

+

(1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen werden.

(2) Im Falle der freiwilligen Auflösung oder bei Wegfall des begünstigten Zwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen einer anderen gemeinnützigen Organisation mit gleichem oder ähnlichem Zweck (Kinderonkologie / Kinderhilfe / Krebshilfe) zu übertragen.

Sponsoren & Förderer

Unternehmen, die unsere Mission aktiv unterstützen und damit einen direkten Beitrag für Familien krebskranker Kinder leisten.

Werden Sie Sponsor — alle Informationen zur Kooperation ↓

Partner werden

Mit einem Sponsoring investieren Sie nicht in ein anonymes System — sondern direkt in Familien. Und: Ihre Investition ist bereits heute steuerlich absetzbar.

Warum das für Unternehmen funktioniert: Da AZ-FIGHTBACK noch keine 3 Jahre besteht, ist die private Spendenabsetzbarkeit noch nicht möglich. Für Unternehmen gilt jedoch ein anderer, sofort nutzbarer Weg: Sponsoring-Zahlungen mit klar definierter Gegenleistung gelten als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG — mit Rechnung und Vertrag sofort absetzbar.

📋 Was Sie für die Buchhaltung brauchen: Schriftlicher Sponsoring-Vertrag · Vereinsregisterauszug (ZVR 1661709827) · Rechnung mit UID-Nummer (sobald verfügbar). Wir stellen alle Unterlagen auf Anfrage sofort bereit. Bitte besprechen Sie die steuerliche Behandlung mit Ihrem Steuerberater.

📱

Social Media

Nennung & Verlinkung auf Instagram und TikTok (@az__fightback).

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Website

Logo-Platzierung auf az-fightback.com mit Direktlink zu Ihrem Unternehmen.

🎥

Content

Erwähnung in Videos, Stories oder Reels — je nach Paket und Vereinbarung.

📄

Transparenzbericht

Nennung als Sponsor im jährlichen, öffentlich einsehbaren Transparenzbericht.

🤝

PR & Events

Gemeinsame Pressearbeit und Co-Branding bei Veranstaltungen auf Anfrage.

📜

Urkunde

Offizielle Kooperationsurkunde und schriftliche Bestätigung für Ihre Unterlagen.

Projektpartner
500 € / Jahr
Einstieg · Sichtbarkeit
  • Logo auf Website
  • 2× Social-Media-Nennung
  • Kooperationsurkunde
  • Transparenzbericht-Nennung
Hauptsponsor
Indiv. auf Anfrage
Premium · Exklusivität
  • Logo im Website-Header
  • Monatliche Social-Media-Präsenz
  • Gemeinsames Video / Podcast
  • Co-Branding bei Events
  • Direktkontakt Alexander Zabel

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Schreiben Sie uns — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und besprechen gemeinsam die beste Lösung.

office@az-fightback.com

Kontakt

NAME
Alexander ZabelObmann & Gründer
TEL
+43 676 308 16 00
MAIL
office@az-fightback.com
WEB
az-fightback.com
ADR
Valentin-Zeileis-Straße 1/c4713 Gallspach, Österreich

Website

az-fightback.com